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Die Belegschaft von Vetropack ist heute Nachmittag zu Versammlungen zusammengekommen. Die Beschäftigten sind verärgert über den Mangel an Respekt und die Brutalität, mit der das Unternehmen kommuniziert hat. Vetropack hat die Vorschläge der Belegschaft übergangen und gestern zuerst die Medien und nicht das betroffene Personal informiert. Die Belegschaft fordert die Aushandlung eines Sozialplans gemäss dem Firmen-Gesamtarbeitsvertrag, den Verzicht auf jegliche Entlassungen vor der Annahme des Sozialplans und den Erhalt von industriellen Arbeitsplätzen am Standort. Andernfalls werden Kampfmassnahmen eingeleitet.

Trotz Teuerung und bester Baukonjunktur ging die Hälfte der Bauarbeiter leer aus. Die Bauarbeiter sind enttäuscht und wütend. Letztes Jahr war das Bauhauptgewerbe eine der wenigen Branchen, in denen die Arbeitgeber eine generelle Lohnerhöhung verweigerten. Die Lohnstudie der Gewerkschaften Syna und Unia zeigt es: Knapp die Hälfte der Bauarbeiter hat deswegen 2024 keinen einzigen Franken Lohnerhöhung erhalten. Ihre Reallöhne sind trotz harter Arbeit und bester Baukonjunktur um über 2 Prozent gesunken. Kein Wunder ist der Fachkräftemangel so akut wie in kaum einer anderen Branche. Für diesen Herbst fordern die Bauarbeiter eine deutliche Reallohnerhöhung.

Stahl Gerlafingen hat heute den Abbau von 95 Arbeitsplätzen und die Schliessung der Walzstrasse für Profile angekündigt. Die Gewerkschaften Syna und Unia und der Kaufmännische Verband Schweiz fordern eine Ausdehnung der Konsultationsfrist, die Offenlegung aller nötigen Informationen und die bessere Einbindung der Sozialpartner, damit die Beschäftigten Alternativen ausarbeiten können.

Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich in den Lohnverhandlungen auf höhere Mindestlöhne (1,6 % - 1,8%) einigen können. Das anschliessend eingereichte Gesuch um Verlängerung der AVE um ein Jahr wurde nun durch den Bundesrat unterzeichnet. Damit wird der GAV Sicherheit lückenlos fortgesetzt. Die neuen Mindestlöhne gelten für die von der AVE erfassten Branche ab 1. Januar 2024. 

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