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Schuhmacher (Orthopädie)

Geltungsbereich GAV
GAV
Verband Fuss und Schuh
Bis wann?
Automatische jährliche Verlängerung
Wo?
Ganze Schweiz, Mitgliedsunternehmen
Für wen?
Angestellte, ausser Lehrlinge, Meister, Heimarbeit und Teilzeit unter 50%
AVE
Nein
Details, Löhne
Mindestlöhne
1. Jahr nach der Lehre
 

Fr./h

Schuhreparateur

21.00

Schuhmacher

22.10

Orthopädieschuhmacher

24.45

Lernende
 

Fr./Mt.

1. Lehrjahr

600

2. Lehrjahr

800

3. Lehrjahr

1'000

4. Lehrjahr

1'200

Lohnzulagen
Überzeit: 25%
Arbeitszeit
43 Stunden pro Woche
Ferien
Bis 20. Altersjahr: 5 Wochen
21. bis und mit 40. Altersjahr: 4 Wochen
41. bis und mit 50. Altersjahr: 4,5 Wochen
51. bis und mit 60. Altersjahr: 5 Wochen
Ab 61. Alterjahr: 5,5 Wochen
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