75% für Sonntagsarbeit
30% plus 10% Zeitkompensation für Nachtarbeit (23.00–06.00 Uhr)
30% für Abendarbeit (20.00–23.00 Uhr)
12% für Samstagsarbeit
12% für Tagesarbeit im Zweischichtenbetrieb sowie für Tagesarbeit im Einschichtbetrieb, wenn sie durch eine oder mehrere Pausen (insgesamt maximal 30 Min.) unterbrochen wird
25% für Überstunden, die nicht innerhalb eines Jahres kompensiert werden können