Nahrungsmittelindustrie

Der GAV zwischen Syna und dem Arbeit­geber­verband Choco­suisse gilt für 12 der insgesamt 17 angeschlossenen Betriebe. Sie sind in der industriellen Herstellung von Schokolade und der Lebensmittel­produktion tätig. Allerdings schreibt der GAV noch keinen Mindestlohn vor. Wir arbeiten daran, diese Lücken für die Angestellten zu schliessen. Syna-Mitglieder erhalten die Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Chocosuisse
Bis wann?
2022
Wo?
Angeschlossene Betriebe gemäss Anhang GAV
Für wen?
Alle Angestellten ausser Teilzeitpensum bis zu 20% und befristet Angestellte bis und mit 9 Monate
Nein
Details, Löhne
Mindestlöhne
In den Betrieben festgelegt
Lohnzulagen
75% für Sonntagsarbeit
30% plus 10% Zeitkompensation für Nachtarbeit (23.00–06.00 Uhr)
30% für Abendarbeit (20.00–23.00 Uhr)
12% für Samstagsarbeit
12% für Tagesarbeit im Zweischichtenbetrieb sowie für Tagesarbeit im Einschichtbetrieb, wenn sie durch eine oder mehrere Pausen (insgesamt maximal 30 Min.) unterbrochen wird
25% für Überstunden, die nicht innerhalb eines Jahres kompensiert werden können
Aktuelle Lohnerhöhungen
In den Betrieben ausgehandelt
Arbeitszeit
Wochenarbeitszeit 41 Stunden
Ferien
Zwischen 5 und 6 Wochen
Berufsbeitrag
17.– Fr. pro Monat, 8.50 Fr. für Angestellte bis zu 20 Stunden pro Woche