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Stellungnahme der Syna zur bundesrätlichen Botschaft

In ihrer Funktion als Arbeitnehmervertreterin im Verwaltungsrat der Suva weist Syna auf die fehlende Kohärenz in der am 30. Mai 2008 publizierten Botschaft zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) hin und ist mit einigen Punkten nicht einverstanden:

Nein zum Verbot von Zusatzversicherungen durch die Suva

Laut Botschaft soll die Suva vom Markt der UVG-Zusatzversicherungen ausgeschlossen bleiben. Gleichzeitig sollen für die öffentlichen Verwaltungen das Wahlrecht eingeführt und die Bandbreite des höchstversicherten Verdiensts gesenkt werden. Dadurch werden sowohl die Suva als auch ihre KundInnen benachteiligt. Die Suva verliert Prämienvolumen; die KundInnen können die Grund- und die Zusatzversicherung auch in Zukunft nicht wunschgemäss aus einer Hand beziehen.

Zusammenhang Zusatzversicherungen / öffentliches Wahlrecht
Die öffentlichen Verwaltungen sollen künftig alle drei Jahre wählen können, ob sie sich bei der Suva oder bei einer anderen Unfallversicherung versichern wollen. Wenn die Suva keine Zusatzversicherungen anbieten darf, kann sie bei Ausschreibungen öffentlicher Verwaltungen für die Grund- und die Zusatzversicherung im Gesamtpaket nicht mitbieten. Dies wird dazu führen, dass die Suva das Prämienvolumen der öffentlichen Verwaltungen mit ihren für den Risikoausgleich wichtigen tiefen Risiken verliert.

Zusammenhang Zusatzversicherungen / Senkung Bandbreite des höchst­versicherten Verdiensts
Durch die vorgesehene Senkung des höchstversicherten Verdiensts sind künftig weniger Mitarbeitende durch die Grundversicherung gedeckt. Somit benötigen mehr Arbeitgebende, die ihren Mitarbeitenden weiterhin eine volle Unfallversicherungsdeckung gewähren möchten, eine UVG-Zusatzversicherung. Von diesem Prämienvolumen aus Zusatzversicherungen von Kadermitarbeitenden mit für den Risikoausgleich wichtigen tiefen Risiken wird die Suva ausgeschlossen. Es entspricht einem Bedürfnis der Suva-KundInnen, das UVG-Gesamtpaket bei derselben Versicherungsgesellschaft zu beziehen, denn dies bringt administrative Vereinfachungen und erhöht die Effizienz.

Nein zu zusätzlichen Marktanteilsverlusten und Entsolidarisierung

Die Suva verliert jährlich durch die Tertiarisierung durchschnittlich 0,7 Prozent Marktanteil. Wenn die Branchenzuteilung zuungunsten der Suva verschoben wird und sie überdies keine Zusatzversicherungen anbieten darf, führt dies zu einer Entsolidarisierung und einer stärkeren Belastung der verbleibenden Betriebe mit hohen Berufsunfall- und Berufskrankheitsrisiken. Kommt dazu, dass die Teuerungszulagen in der Unfallversicherung im Umlageverfahren finanziert werden. Somit hat die Abnahme des Versichertenbestands gravierende Konsequenzen auf die Belastung der restlichen Versicherten (u.a. rückläufige Mittel für Präventionsaktivitäten im öffentlichen Interesse; dadurch Zunahme der Unfälle und folglich höhere Prämien). Dass der Suva gewisse Nebentätigkeiten erlaubt werden, die in einem engen Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, wie z.B. die Schadenabwicklung für Dritte, ist zu begrüssen. Dieses Zugeständnis macht jedoch die in der Botschaft vorgesehenen Benachteiligungen und die damit verbundenen Marktanteilsverluste (Prämienvolumen von rund 150 Mio. Franken) der Suva bei weitem nicht wett.

Nein zur Verkleinerung der Repräsentanz

Der künftige Aufsichtsrat der Suva soll von 40 auf 25 Mitglieder reduziert werden. Syna lehnt diese Forderung ab. Im Verwaltungsrat der Suva sind die wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen der Schweiz vertreten. Sie sorgen dafür, dass die Prämien der Versicherten möglichst tief und solidarisch ausfallen. Durch eine Verkleinerung des Gremiums verliert dieses an Repräsentanz.

Weitere Informationen zur UVG-Revision

 


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