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Am 7. März 2010: NEIN zum Rentenabbau

Syna sagt Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes, weil sie überstürzt und unverantwortlich ist. Sie dient nicht dem Wohl der versicherten Arbeitnehmenden, sondern nur dem maximalen Gewinn der Lebensversicherungen.

Nein zum überstürzten Rentenabbau, weil die höhere Lebenserwartung bereits berücksichtigt wurde.
Erst vor wenigen Jahren wurde wegen der steigenden Lebenserwartung die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.8 Prozent beschlossen. Es besteht zum heutigen Zeitpunkt kein Anlass, den Umwandlungssatz deswegen erneut
zu senken.

Nein zum überstürzten Rentenabbau, weil er eine Überreaktion auf die Finanzkrise darstellt.
Die Höhe des Umwandlungssatzes ist abhängig von der Rendite auf den Vorsorgegeldern. Betrachtet man die durchschnittlichen Renditen von typischen Pensionskassen-Anlagen seit 1985, zeigt sich: Es braucht keine weitere Senkung des Umwandlungssatzes.

Nein zum überstürzten Rentenabbau, weil sonst die Lebensversicherungen nur noch mehr Überschüsse anhäufen.
Es sind die Lebensversicherungsgesellschaften, welche am lautesten eine Senkung des Umwandlungssatzes verlangen. Dabei machen sie mit den Beiträgen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden seit Jahren satte Überschüsse. Ein Teil der Vorsorgegelder wird dann grosszügig an Aktionäre und Manager verteilt. Mit einem tieferen Umwandlungssatz versickern nur noch mehr Vorsorgegelder in der Versicherungsindustrie.                                 

Wehren Sie sich gegen dieses unseriöse Verhalten. Lehnen Sie die Senkung des Umwandlungssatzes am 7. März ab!

 

BVG: Was ist der Umwandlungssatz, was der Mindestzinssatz?

Sowohl der Umwandlungssatz wie auch der Mindestzinssatz haben Einfluss auf die Rentenhöhe. Der Umwandlungssatz ist im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) verankert und wird vom Parlament festgesetzt. Weil das BVG dem fakultativen Referendum unterstellt ist, kann gegen die Festsetzung des Umwandlungssatzes durch das Parlament das Referendum ergriffen werden. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat bestimmt. Gegen die Senkung des Mindestzinssatzes ist daher kein Referendum möglich.

Der Umwandlungssatz

Dieser legt den Prozentsatz fest, der bei der Umrechnung des Alterskapitals in eine jährliche Altersrente zur Anwendung kommt. Ursprünglich war er auf 7.2 Prozent festgelegt. Bei einem Altersguthaben von 100 000 Franken ergab dies eine Jahresrente von 7200 Franken. Im Jahr 2003 beschloss das Parlament, den Umwandlungssatz bis ins Jahr 2014 schrittweise auf 6.8 Prozent zu senken. Bevor dieser Beschluss vollständig umgesetzt ist, hat das Parlament nun im vergangenen Dezember eine weitere Senkung auf 6.4 Prozent ab dem Jahr 2015 beschlossen. Ab 2015 wird ein Kapital von 100 000 nur noch eine Jahresrente von 6400 Franken abwerfen.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Renten also um mehr als 10 Prozent gesenkt.

Der Mindestzinssatz

Dieser legt fest, wie das vorhandene Altersguthaben jeweils verzinst werden muss. Bis 2002 betrug der Mindestzinssatz 4 Prozent. Obwohl in den 90er Jahren wesentlich höhere Renditen erzielt wurden, ist der Zins nicht erhöht worden. Als die Gewinne an den Börsen zurückgingen, handelte der Bundesrat aber sehr schnell und senkte den Mindestzinssatz in mehreren Schritten. Ab 2009 soll er nur noch 2 Prozent betragen. Auch hier gilt: Je kleiner der Mindestzinssatz, umso weniger wächst das Alterskapital und entsprechend kleiner ist auch die Rente.

Fazit: Durch die BVG-Beschlüsse von Bundesrat und Parlament werden zukünftige RentnerInnen gleich doppelt bestraft: Die Senkung des Mindestzinssatzes lässt ihr Sparguthaben weniger stark ansteigen, was an sich schon zu kleineren Renten führt als ursprünglich vorgesehen. Die Senkung des Umwandlungssatzes schmälert die kleinere Rente dann noch einmal um mehr als 10 Prozent.

 

 


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Wuchtiges NEIN zum Rentenabbau!

Mit der wuchtigen Ablehnung des überstürzten Rentenabbaus haben die StimmbürgerInnen ein deutliches NEIN zur Aushöhlung unserer Sozialversicherungen ausgesprochen.
Nun sind Bundesrat und Parlament gefordert, der sich selbstbedienenden Anlage-, Verwaltungs- und Beratungsindustrie rund um die berufliche Vorsorge einen Riegel zu schieben!

Sich wehren lohnt sich. Herzlichen Dank an alle Syna-Mitglieder und Arbeitnehmende für ihr Engagement!

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Die nun vorliegenden Resultate befriedigen dennoch nur zum Teil.


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