Bestätigung des Bilateralen Weges
Syna ist hoch erfreut über die deutliche Annahme zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit. Meinungsumfragen vor der Abstimmung liessen ein sehr knappes Ergebnis zwischen den BefürworterInnen und GegnerInnen einer Öffnung zu Europa erwarten. Die Weitsicht hat gesiegt. Mit 59.6 Prozent gegen 40.4 Prozent haben die Stimmberechtigten deutlich Ja zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit gesagt. Damit hat das Schweizer Volk sein Urteilsvermögen unter Beweis gestellt und den bilateralen Weg mit der EU, unserer wichtigsten Handelspartnerin, gestärkt. Mit diesem positiven Ausgang der Abstimmung verbessern sich auch unsere Möglichkeiten, gemeinsam die aktuelle Wirtschaftskrise zu bewältigen.
Bewährte Kontrollinstrumente gesichert
Das Ja der StimmbürgerInnen zur Personenfreizügigkeit ist auch ein Ja zur Sicherung der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, die seinerzeit Syna und andere Schweizer Gewerkschaften mit den Bundesbehörden ausgehandelt haben. Gerade jetzt in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen die Löhne und die Arbeitsbedingungen noch stärker unter Druck geraten, sind die Kontrollen des Arbeitsmarktes besonders wichtig, um der Verwilderung der Arbeitsbedingungen wirksam entgegen ^zu treten.
Solide Grundlage für unser Wohlergehen und für gemeinsame Krisenbewältigung gesichert
Mit dem erneuten Ja zur Personenfreizügigkeit stärken wir die Grundlage unserer Wirtschaftsbeziehungen mit der EU und schaffen die Voraussetzungen für die Förderung unseres Wohlergehens. Denn jeder dritte Franken wird im EU-Binnenmarkt verdient und zwei Drittel unserer Exporte gehen dorthin. Eine weiterhin enge Zusammenarbeit mit unserer wichtigsten Handelspartnerin, der wir die Schaffung von bisher 250 000 Arbeitsplätzen verdanken, ermöglicht uns zudem, die im Falle einer Abschottung drohende strukturelle Krise abzuwenden. Auch zur Krisenbewältigung insgesamt ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit unerlässlich, denn alle Staaten sind durch die globale Wirtschaft eng miteinander verknüpft.
Syna hält fest, dass ein Ja zur Personenfreizügigkeit auch ein Ja zur Stärkung des internationalen Gewerkschaftsnetzes ist. Denn die Interessen der Beschäftigten sind nicht weniger global als diejenigen des Kapitals. Nur so können angemessene Löhne, menschenwürdige Arbeitsbedingungen und ein guter sozialer Schutz hüben wie drüben gesichert werden.
Syna setzt sich weiterhin ein für eine soziale Zukunft in der Schweiz, in Europa und der ganzen Welt.
Dezember 2008
Mit grosser Mehrheit haben die Schweizer BürgerInnen im Frühling 2001 den Bilateralen Abkommen I zugestimmt. Die Personenfreizügigkeit ist eines der sieben Teilabkommen der Bilateralen I, welche die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz regeln. Syna hat bis anhin die Personenfreizügigkeit immer unterstützt, weil parallel zur Öffnung des Arbeitsmarktes die so genannten flankierenden Massnahmen zum Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping eingeführt und im Jahr 2006 massiv verstärkt wurden. Nun setzt auch die gegenwärtige weltweite Wirtschaftsflaute den Schweizer Arbeitsmarkt unter Druck. Statt Abschottung müssen wir gemeinsam mit Europa Wege aus dieser konjunkturellen Abschwächung finden.
Flankierende Massnahmen - erfolgreich beim Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping
Detaillierte Stellungnahme hierzu von Kurt Regotz
Die Gewerkschaften haben den bilateralen Abkommen, insbesondere der Personenfreizügigkeit nur zugestimmt, weil dabei die flankierenden Massnahmen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping eingeführt wurden. Diese flankierenden Massnahmen zur Stärkung des Arbeitnehmerschutzes sind seit 2001 mehrmals angepasst worden. Wir stellen fest, dass gegenwärtig der schweizerische Arbeitsmarkt sehr stark von den paritätischen und tripartiten Kommissionen kontrolliert wird. Die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingen wurde in der Schweiz selten so konsequent eingefordert wie heute der Fall ist.
Bereits heute wird jeder dritte Franken in der EU verdient
Jeder dritte Arbeitsplatz in der Schweiz hängt von den wirtschaftlichen Beziehungen mit der EU ab. Für die Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat das Abkommen eine grosse Bedeutung:
- Produktionsstandort und Werkplatz Schweiz werden gestärkt. Der Zugriff auf ausreichendes und geeignetes Personal mildert den Druck zur Auslagerung von Fertigungsschritten ins Ausland. Wachstumschancen können besser genutzt werden. Dadurch werden Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. In den Jahren 2007 und 2006 wurden dank guter Konjunktur über 150 000 neue Stellen geschaffen. Die Erfahrungen bestätigen, dass die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem EU-Raum nicht auf Kosten der Beschäftigung von Schweizer Arbeitnehmenden geht.
- Umgekehrt eröffnet das Abkommen schweizerischen Staatsangehörigen gleiche Chancen und einen gleichberechtigten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeit, sich unter erleichterten Bedingungen in der EU niederzulassen. Rund 400'000 Schweizer Bürger/innen wohnen und arbeiten heute in der EU.
Schrittweise, kontrollierte Ausweitung auf die neuen EU Länder
Mit der Erweiterung um dynamische neue Absatzmärkte in Mittel- und Osteuropa gewinnt die EU für die Schweiz zusätzlich an Bedeutung: mehr Handelspartner durch die zunehmende Kaufkraft der neuen Mitgliedstaaten. Für die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien gelten lange Übergangsfristen, die Öffnung erfolgt schrittweise und während sieben Jahren sind die Aufenthaltsbewilligungen beschränkt (so genannte Kontingente).
Abstimmung vom 8. Februar 2009
Das Schweizer Volk stimmt ab über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Mitgliedstaaten und über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die seit 2007 hinzugekommenen EU-Ländern Rumänien und Bulgarien. Es handelt sich dabei um eine einzige Vorlage. Ein Nein zur Personenfreizügigkeit würde die Bilateralen I automatisch zu Fall bringen, da diese Abkommen durch die Guillotineklausel miteinander verknüpft sind.
Nur mit einem Ja zur Personenfreizügigkeit können die Arbeitsmarktkontrollen garantiert werden, welche die Arbeitnehmenden in der Schweiz vor Konkurrenz und dem Zerfall der Arbeitsbedingungen schützen. Ohne flankierende Massnahmen, welche zusammen mit der Personenfreizügigkeit entfallen würden, gäbe es keinen Schutz vor Lohn- und Sozialdumping mehr in unserem Land.
Kurt Regotz | | | Angela M. Carlucci |
Präsident |
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| Delegierte EU-Politik |
JA-Flyer im PDF-Format