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Grafische Industrie: Neuer Gesamtarbeitsvertrag

Januar 2009

Syna-Delegierte nehmen neuen GAV mit Vorbehalten an

Um den vertragslosen Zustand in der grafischen Industrie zu vermeiden, haben die Syna-Delegierten an ihrer Berufskonferenz vom 24. Januar 2009 in Olten das Verhandlungsergebnis mit der Viscom zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) akzeptiert.

Obschon die Forderungen der Gewerkschaften nicht vollumfänglich erfüllt wurden, konnte ein Grossteil der von der Arbeitgebendenorganisation Viscom vorgeschlagenen Abbaumassnahmen verhindert werden. 

Die Gewerkschaftsdelegation erzielte eine Erhöhung der Mindestlöhne, je nach Kategorie, zwischen 2.9 und 9.1 Prozent. Die Reallöhne konnten gehalten werden. Hingegen war die Reduktion der Zuschläge für Nachtarbeit von derzeit 100 Prozent auf 75 Prozent ab dem 1. Juli 2009 und auf 70 Prozent ab dem 1. Januar 2010 nicht zu vermeiden. Für die Beschäftigten in den Zeitungsdruckereien ändert sich nichts an der heutigen Regelung bis Ende 2011.

Die Delegierten prangerten die sture Haltung der Viscom bei der Verhandlung der wichtigsten Forderungen der Arbeitnehmenden an. Dies sind namentlich die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV und die generelle Lohnerhöhung.

Angesichts der derzeitigen Konjunkturlage betrachtet Syna dieses Ergebnis als positiv. Ein vertragloser, für die ganze Branche schädlicher Zustand ist somit vermieden worden.

Wie geht's weiter?
Viscom stimmte an ihrer Konferenz vom 22. Januar mit über 90 Prozent der abgegebe­nen Mitgliederstimmen dem Verhandlungsergebnis klar zu.

Die Schwestergewerk­schaft comedia hat den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit 44 Ja gegen 34 Nein bei 4 Enthaltungen gut geheis­sen. Aufgrund des knappen Abstimmungsergebnisses wird bis Ende Februar 2009 eine Urabstimmung durchgeführt.



Tibor Menyhart, Branchenleiter Grafische Industrie

 

Grafische Industrie: GAV-Verhandlungen

Siebte und letzte Verhandlungsrunde vom 15. Dezember 2008

Nach einer über zwölfstündigen Marathon-Sitzung einigten sich die Gewerkschaften Syna und comedia mit der Viscom auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die nächsten vier Jahre.

Folgende Ergebnisse wurden dabei erzielt:

Mindestlöhne (Art. 221)

Die Mindestlöhne pro Monat (in CHF) konnten in allen Kategorien erhöht werden: 

Lohnkategorie

ab 1. Januar 2009

        

bisher

Gelernte (Lehre 4 Jahre)

3900.-

3700.-

Gelernte (Lehre 4 Jahre Weiterverarbeitung)

3800.-

3650.-

Gelernte (Lehre 3 Jahre, neu)

3700.-

Ungelernte

3500.-

3300.-

Ungelernte (Weiterverarbeitung)

3400.-

Gelernte (Lehre 4 Jahre) ab 5. Berufsjahr)

4400.-

4375.-

Gelernte (Lehre 3 Jahre) ab 5. Berufsjahr

4200.-

Diese Löhne erhöhen sich ab 1. Januar 2010 um 100 Franken.

Handwerkliche Buchbindereien können beim Berufspersonal ab 1. Januar 2009 einen um 125 Franken und ab 1. Januar 2010 um 175 Franken tieferen Mindestlohn anwenden.

Allgemeine Lohnänderungen (Art. 221a)

Eine automatische Teuerungszulage auf Basis des Konsumentenpreis-Indexes konnte nicht realisiert werden, hingegen:

  • Über allgemeine Lohnänderungen wird einmal jährlich im Betrieb zwischen der Geschäftsleitung und der zuständigen Arbeitnehmervertretung verhandelt.
  • Die Vertragparteien treffen sich einmal jährlich im 4. Quartal, um die aktuelle Wirtschaftslage zu analysieren und unter Berücksichtigung der Preisentwicklung eine branchenspezifische Lohnempfehlung abzugeben.
  • Im 4. Quartal 2010 treffen sich die Vertragsparteien zu einer Analyse der Minimallöhne.

Nacht- und Schichtzulagen (Art. 223)

Es sind folgende Zulagen zu entrichten:

  • Für Nacht- und Schichtarbeit von 23.00 bis 6.00 Uhr 75% ab 1. Juli 2009, 70% ab 1. Januar 2010.
  • Die Geschäftsleitung und die ArbeitnehmervertreterInnen können eine Ergänzung der Zulagen bis zu 100% vereinbaren.
  • Die Zeitungsdruckereien entrichten für eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2011 weiterhin 100%.

Diejenigen Betriebe, welche die Zulagen reduzieren, haben einen entsprechenden Ausgleich in Geld zu gewähren. Mit Zustimmung der Arbeitnehmenden können sie auch in Zeit erfolgen. 

Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Die Vertragsparteien bilden eine paritätische Kommission, welche die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Branchen-GAV prüft und den Vertragsparteien bis zum 30. Juni 2010 Antrag stellt.

Vereinbarung über Lehrbedingungen (Art 511-520)

Diese bleibt im GAV mit der Empfehlung, den Lernenden einen 13. Monatslohn auszurichten.

Jahresarbeitszeit

Diesbezüglich konnte bereits in der fünften Verhandlungsrunde eine befriedigende Einigung erzielt werden.


Bei der Lohnzahlung bei Krankheit (Art. 212) konnten Verbesserungen erzielt werden. Die Mahlzeitenentschädigung (Art. 224), die Vermögensbildung (Art. 225-228), die Kündigungsfristen (Art. 405), Abgangsentschädigungen bei Entlassung infolge wirtschaftlicher und struktureller Probleme (Art. 406) bleiben Bestandteil des neuen GAV.

Wie geht es weiter?

Die Branchenkonferenzen der beiden Gewerkschaften sowie die Delegiertenversammlung oder die Urabstimmung der Viscom werden gegen Ende Januar zum ausgehandelten Resultat Stellung nehmen und entscheiden.


Tibor Menyhart, Branchenleiter Grafische Industrie

 

Grafische Industrie: GAV-Verhandlungen

Sechste Verhandlungsrunde vom 2. Dezember 2008

Am Rande der sechsten Verhandlungsrunde demonstrierten rund 300 Mitglieder der Syna und comedia mit ihren Fahnen vor dem Kursaal in Bern, um der Verhandlungsdelegation den Rücken zu stärken. Gleichzeitig verteilten Lernende Flugblätter, worauf sie ihre Resolutionsforderungen kundtaten.

Die Basismitglieder machten ihren Unmut über die massiven Abbauvorhaben der Viscom auf ihren Transparenten deutlich und stellten ihre Forderungen, so zum Beispiel:

Kein vertragloser Zustand, aber kein GAV um jeden Preis!

Die Lernenden verlangen höhere vertragliche Mindestlöhne, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV und einen fixen 13. Monatslohn. Viscom wollte ursprünglich die Vereinbarung über Lehrbedingungen aus dem GAV kippen.

In der Verhandlungsrunde wurde über folgende Punkte weiterdebattiert:

Mindestlöhne

Im Verlaufe des Tages konnte - nach teilweise sehr emotionalen Diskussionen - eine Annäherung mit höheren Löhnen erzielt werden. Bei den Ungelernten ab 5. Berufsjahr gibt es noch keine Einigung.

Allgemeine Lohnänderungen oder Teuerungszulagen

Hier lehnt Viscom Automatismen, wie z.B. Zuschlag nach Indexpunkten, ab. Sie hat sich jedoch bereit erklärt, einmal jährlich im 4. Quartal über Lohnentwicklungen und Lohnempfehlungen mit den Gewerkschaften zu diskutieren.

Nacht- und Schichtzulagen

Viscom wollte ursprünglich die Zulagen von 23.00 bis 6.00 Uhr um die Hälfte kürzen. Hier ist man noch weit entfernt von einer Einigung. Einzig beim Zeitungsdruck konnte eine Annäherung erzielt werden. Hier sollen die Nachtzulagen als Übergangslösung für eine bestimmte Zeit zu 100 Prozent beibehalten werden.

Einigung in wichtigen GAV-Punkten

In folgenden wichtigen Punkten des GAV konnten annehmbare Kompromisse ausgehandelt werden:

  • Friedenspflicht
  • Reorganisation der Paritätischen Berufsbildungsstelle (PBS)
  • Jahresarbeitszeit
  • Lohnzahlung bei Krankheit
  • Mindestlöhne (mit Ausnahmen)

Die Mahlzeitenentschädigung und die Regelung bezüglich der Vermögensbildung sowie die Abgangsentschädigung bei Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen bleiben bestehen. Auch will Viscom die Kündigung der Lehrlingsvereinbarung rückgängig machen.

Die Verhandlungsdelegation dankt allen Mitgliedern, die an der Manifestation teilgenommen haben. Sie haben unser Engagement und unseren Widerstand gegen die inakzeptablen Begehren der Viscom gestärkt.

Eine zusätzliche Verhandlungsrunde findet am 15. Dezember 2008 statt. Die Verhandlungsparteien hoffen, in dieser Runde zu einem Abschluss zu kommen.


Tibor Menyhart
, Branchenleiter Grafische Industrie

 

Grafische Industrie: GAV-Verhandlungen

Fünfte Verhandlungsrunde vom 25. November 2008

Viscom liess die Bombe platzen: Sie will die bisherigen Schicht- und Nachtzulagen halbieren! Jetzt müssen auch die KollegInnen in den Betrieben den Druck erhöhen. Einzig bei der freien Weiterbildung fanden die Gewerkschaften Syna und comedia mit dem Arbeitgeberverband Viscom einen Lösungsansatz.

Hart gekämpft wurde um die Schicht- und Nachtarbeitszulagen, die Viscom von heute 100% neu auf 50% halbieren will. Sie begründete diese Forderung damit, dass auch in anderen Branchen, so in der Metallindustrie, im öffentlichen Dienst, bei Post und Bahn und auch in Spitälern die gleichen Zulagen ausgerichtet werden.

Nachdem die Gewerkschaften heftig gegen dieses inakzeptable Angebot protestiert hatten, offerierte Viscom eine Zulage von 100%, aber nur in der Nachtzeit von 0.30 bis 4.00 Uhr. Weitere 50% Zulagen könnten freiwillig auf betrieblicher Ebene vereinbart werden. Mit der Einschränkung, diesen Zulagenabbau auf die Akzidenzdruckereien zu begrenzen - die Zeitungsdruckereien sind also von diesem Abbau ausgenommen - versuchte Viscom, die Gewerkschaften zu beruhigen. Gleichzeitig liess Viscom verlauten, dass sie nur unter diesen Bedingungen der Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Gesamtarbeitsvertrag zustimmen werde. Die Gewerkschaften sind auf dieses Ansinnen nicht eingetreten.

Schmale Silberstreifen

Für die Finanzierung der freien Weiterbildung im Rahmen der Paritätischen Berufsbildungsstelle (PBS) konnten sich die Verhandlungsparteien einigen.
Eine Annäherung wurde bei den Minimallöhnen für die Jahre 2009 und 2010 erzielt, ebenso in einzelnen Punkten im Jahresarbeitszeitmodell, ohne jedoch eine abschliessende Einigung zu finden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt seid ihr aufgefordert Solidarität zu zeigen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Druckereien Nachtarbeit leisten! Beachtet deshalb den Brief, den ihr von eurem Sekretariat erhalten habt.

Die sechste Verhandlungsrunde findet am 2. Dezember im Allegro, Kursaal Bern statt. Die Gewerkschaften hoffen, in den noch hängigen Fragen zu den Minimallöhnen und Schicht- und Nachtzulagen zu einem positiven Ergebnis zu kommen. 



Tibor Menyhart, Branchenleiter Grafische Industrie

 

Grafische Industrie: GAV-Verhandlungen

Die Verhandlungsdelegation der Gewerkschaften Syna und comedia

Vierte Verhandlungsrunde vom
19. November 2008

Es wurden harte Diskussionen über Teuerungsausgleich, Reallohnerhöhungen und Mindestlöhne geführt. Viscom lehnte fast alle Lohnforderungen der Gewerkschaften kategorisch ab. Insbesondere will sie den Mindestlohn ab dem fünften Berufsjahr streichen - eine für die Gewerkschaften inakzeptable Verschlechterung!

Anstelle der jährlichen Lohnverhandlungen auf Betriebsebene forderten die Gewerkschaften eine automatische Teuerungszulage sowie eine Reallohnerhöhung. Dies lehnte die Arbeitgeberseite kategorisch ab, ebenso eine Teuerungszulage auf den 1. Januar 2009.
Den Kompromissvorschlag der Gewerkschaften, die betrieblichen Lohnverhandlungen beizubehalten und den jährlichen Teuerungsausgleich mit einem durchschnittlichen fixen Beitrag zu verknüpfen, lehnte Viscom ebenfalls kategorisch ab.

Neue Mindestlöhne

Nach harten Diskussionen um die Lohnerhöhungen in den verschiedenen Lohnkategorien unterbreitete Viscom folgenden Vorschlag:

  • Der Mindestlohn für Ungelernte soll um 150 Franken auf 3450 Franken angehoben und mit einer jährlichen Erhöhung von 50 Franken bis 2012 auf 3600 Franken angepasst werden.
  • Der Mindestlohn für Gelernte mit 3-jähriger Lehre soll neu auf 3650 Franken gesenkt werden und dann mit einer jährlichen Erhöhung von 50 Franken bis 2012 auf 3800 Franken angepasst werden.
  • Der Mindestlohn für Gelernte mit 4-jähriger Lehre soll um 100 Franken auf 3800 Franken angehoben und mit einer jährlichen Erhöhung von 50 Franken bis 2012 auf 4000 Franken angepasst werden.

Handwerkliche Buchbindereien können beim Berufspersonal einen um 100 Franken tieferen Mindestlohn anwenden.

Hingegen soll der bisher vertraglich festgelegte Mindestlohn ab dem fünften Berufsjahr ersatzlos gestrichen werden. Eine für die Gewerkschaften nicht hinnehmbare Verschlechterung!

Noch unklar sind die von Viscom angetönten Senkungsabsichten der Nacht- und Sonntagszulagen. Der nächsten Verhandlungsrunde stehen also weitere Diskussionen bevor, die wir hart aber fair führen werden.

Die fünfte Verhandlungsrunde findet am 25. November im Allegro, Kursaal Bern statt. Die Gewerkschaften werden zu den offenen Lohnforderungen und zum Jahresarbeitszeitmodell Stellung nehmen und einen Gegenvorschlag präsentieren.


Tibor Menyhart, Branchenleiter Grafische Industrie

 

Grafische Industrie: GAV-Verhandlungen

Dritte Verhandlungsrunde vom 11. November 2008

Im Zentrum der dritten Verhandlungsrunde standen neue Modelle der Arbeitszeitgestaltung sowie die Finanzierung der freien Weiterbildung.

Im Auftrag von Viscom stellte Toni Holenweger von der Gruppe Corso Rahmenkonzepte zum Jahresarbeitszeitmodell vor, die eine weitgehende Deregulierung beinhalten.

Doris Bianchi vom Gewerkschaftsbund wies auf die inakzeptable Gefahr dieser stark deregulierten Arbeitszeitmodelle hin, dass die Produktion wegen den wegfallenden Zulagen und dem billigeren Nachtstrom mehrheitlich in die Nacht verlegt wird. Leider verweigerte die Viscom eine Diskussion über diese Modelle.
Danach unterbreitete Viscom einen Vorschlag zur neuen Arbeitszeitgestaltung (anstelle der bisherigen Regelung der Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden), der einer weitgehenden Deregulierung gleichkommt. Da nach der Präsentation der Arbeitszeitmodelle keine Diskussion zugelassen wurde, waren wir erstaunt, dass nun doch eine Stellungnahme verlangt wurde. Um die Verhandlungen nicht zu gefährden, erklärte die Gewerkschaftsdelegation, auf das Arbeitspapier einzutreten. Für uns bleibt jedoch ganz klar die Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden die Standardregelung.

Finanzierung der freien Weiterbildung

Über die Finanzierung der freien Weiterbildung, welche die Gewerkschaften künftig zu gewährleisten haben, wurde hart gerungen. Die Gewerkschaften mussten die vorgesehenen Beiträge der Viscom angesichts der tatsächlichen Kosten als zu niedrig beurteilen. Sie werden nun ein neues Angebot berechnen.

Die vierte Verhandlungsrunde findet am 19. November 2008 im Hotel National in Bern statt. Im Zentrum werden Minimallöhne, Lohnerhöhungen und der Teuerungsausgleich stehen.

Toni Bieri, Syna Print-Mitglied und Berichterstatter der GAV-Verhandlungen

 

Grafische Industrie: GAV-Verhandlungen

Zweite Verhandlungsrunde vom 28. Oktober 2008

Die zweite Verhandlungsrunde begann mit einem Eclat, verlangte doch der Sprecher der Viscom-Delegation eine Entschuldigung wegen der Diffamierung des Namens Viscom im comedia-Magazin «m». Er erwarte von der Gegenseite Ernsthaftigkeit und Anstand.

Nach einem Verhandlungsunterbruch erklärte der comedia-Sprecher, die «m»-Redaktion sei unabhängig und werde von der comedia-Geschäftsleitung nicht kontrolliert. Entsprechend könne und wolle sich die Verhandlungsdelegation nicht für etwas entschuldigen, womit sie nichts zu tun hätte, was Viscom schliesslich akzeptierte. Syna verzichtet bewusst auf Provokationen während den Verhandlungen.

Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE)

Sandrine Roussel vom Seco stellte die Bedingungen zur AVE eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) vor. Die Mehrheit der Arbeitnehmenden und der Betriebe müssten bereits dem GAV unterstellt sein. Dies würde sicherstellen, dass alle Betriebe der grafischen Branche die gleichen Arbeitsbedingungen hätten. «Wilde» Betriebe könnten dann die Löhne und Preise nicht mehr unterbieten. Grundsätzlich ist Viscom offen für eine AVE. Sie lehnte es aber ab, eine schriftliche Erklärung zu unterschreiben, die vorsieht, beim Bundesrat sogleich die AVE zu beantragen, falls die Verhandlungen zum Abschluss eines GAV führen werden. Friedenspflicht und AVE könnten nicht miteinander gekoppelt werden.

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Die Verhandlungsparteien sind sich einig, dass die Aus- und Weiterbildung neu geregelt werden muss.

  • Demnach wird die berufliche Grundausbildung wie bisher im Rahmen der von den Vertragsparteien betriebenen Paritätischen Berufsbildungsstelle (PBS) sicher gestellt.
  • Die reglementierte Weiterbildung wird ab 1. Januar 2010 von der Viscom finanziert und betreut.
  • Die freie Weiterbildung wird ebenfalls ab 1. Januar 2010 von den Gewerkschaften organisiert und durchgeführt, wobei Viscom einen Pauschalbeitrag leistet.  

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 11. November 2008 im Hotel National in Bern statt. Im Zentrum werden moderne Arbeitszeitmodelle stehen, die von zwei Experten vorgestellt werden.

Toni Bieri, Syna Print-Mitglied und Berichterstatter der GAV-Verhandlungen

 

Grafische Industrie: GAV-Verhandlungen

Erste Verhandlungsrunde vom 14. Oktober 2008

Die erste Verhandlungsrunde fand im Kursaal Bern statt. Dabei brachten die Gewerkschaften Syna und comedia auf der Arbeitnehmerseite und die Viscom auf der Arbeitgeberseite in einer ersten Auslegeordnung ihre gegenseitigen Forderungen mit den jeweiligen Begründungen auf den Tisch.

Einleitend bekundeten die Viscom-Vertreter ihre grundsätzliche Bereitschaft für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, dass der bisherige GAV zu teuer sei. Die Schweizer Druckereien seihen im internationalen Wettbewerb kaum mehr konkurrenzfähig, was sie mit der Gegenüberstellung der Exporte (800 Millionen Franken) und der Importe (2.3 Milliarden Franken) zu belegen suchten.

Viscom fordert flexiblere Arbeitszeitmodelle. Zur gemeinsamen Lösungsfindung soll hierfür eine  Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Weiter fordert sie eine absolute Friedenspflicht während der Dauer des bestehenden Vertrages.

Die Hauptforderungen der Gewerkschaften lauten:

  • Mindestlöhne zur sozialen Absicherung im Zeitalter der Globalisierung.
  • Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die ganze Branche. Es soll den Druckunternehmen kein Vorteil mehr bringen, aus der Viscom auszutreten, um die GAV-Bedingungen nicht einhalten zu müssen.
  • Einsichtsrecht für alle Mitarbeitenden in die Verträge für Krankentaggeldversicherung.
  • Mutter- und Vaterschaftsurlaub.
  • Die Paritätische Berufsbildung (PBS) soll partnerschaftlich weitergeführt werden.

Über das weitere Vorgehen wurde vereinbart:

  • Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des GAV: An der zweiten Sitzung wird eine Vertreterin des Staatsekretariates für Wirtschaft (Seco) über die rechtlichen Bedingungen und die Erfordernisse für eine AVE informieren.
  • Paritätische Berufsbildung (PBS): Ebenfalls an der zweiten Sitzung wird die eingesetzte Arbeitsgruppe ihre Vorschläge über reglementierte Ausbildung, freie Weiterbildung und Finanzierung der PBS präsentieren.
  • Arbeitszeitmodelle: Die Forderung seitens der Viscom, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die bereits bis zur dritten Verhandlungsrunde am 11. November Vorschläge für neue Arbeitszeitmodelle erarbeitet, haben die Gewerkschaften zurückgewiesen, da die Zeit zu knapp ist.

Abschliessend unterzeichneten die Verhandlungsparteien folgende Vereinbarung:

«Falls wir nach Abschluss der Vertragsverhandlungen einen GAV mit absoluter Friedenspflicht unterschreiben, erklären wir uns bereit, diese absolute Friedenspflicht entsprechend einzuhalten, zu wahren und damit auf Kampfmassnahmen (Aussperrung, Streik, Blockade) zu verzichten».

Tibor Menyhart, Syna-Branchenleiter Grafische Industrie und Heinz Wiggenhauser, Mitglied der Branchenkommission Syna Print, vertraten die Interessen der Syna-PrintlerInnen. Weiter nahm Toni Bieri, Regionalredaktor Syna Magazin, als Berichterstatter an dieser ersten Verhandlungsrunde teil.

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 28. Oktober 2008 statt.


Toni Bieri, Syna Print-Mitglied und Berichterstatter der GAV-Verhandlungen

 

Grafische Industrie

Gesamtarbeitsvertrag für die grafische Industrie
Gültig vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2008
Der GAV im Detail

11. Juli 2008

GAV-Verhandlungen stehen vor der Tür

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der grafischen Industrie läuft Ende 2008 aus. Seit Monaten bereitet Syna die Verhandlungen vor, die im Herbst aufgenommen werden.

Zur Zusammenstellung des Forderungspakets wurde zwischen Ende 2007 und Anfang 2008 eine breite Vernehmlassung bei den Sektionen von Syna Print durchgeführt. Aufgrund dieser Vernehmlassung erarbeitete die Branchenkommission eine Vorlage, die sie der Berufskonferenz der grafischen Branche am 26. April dieses Jahres in Olten vorlegte.

Kein GAV zu schlechteren Bedingungen!
An dieser Konferenz äusserten die Delegierten ihren Unmut über die Absicht des Arbeitgeberverbands Viscom, die Bedingungen für Nacht- und Schichtarbeit zu verschlechtern. Die monatelang im Magazin von Viscom erschienenen Artikel deuten darauf hin, dass dieser Punkt an den Verhandlungen im Herbst das Hauptthema der Arbeitgebenden sein wird. Die Arbeitnehmenden lehnen jede Infragestellung der Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit ab.

Bessere Lohnbedingungen
Mehrere Themen wurden an der Versammlung besprochen. Am meisten Sorgen bereiten die Löhne. Gemäss Bundesamt für Statistik sanken die Reallöhne in der grafischen Industrie in den letzten Jahren um 1.3%. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der GAV seit 7 Jahren keine nationalen Lohnverhandlungen zwischen den SozialpartnerInnen mehr vorsieht. In den kleinen und mittleren Unternehmen, die in der Branche die Mehrheit ausmachen, gibt es praktisch keine Lohnanpassungen. Die Arbeitnehmenden haben ein deutliches und dringendes Nachholbedürfnis. Sie wünschen einen Systemwechsel und die Rückkehr zu gesamtschweizerischen Verhandlungen zwischen den SozialpartnerInnen.

Ein GAV für die ganze Branche
Viele unserer Mitglieder arbeiten in Unternehmen, die dem GAV nicht unterstehen. Ihre Forderung nach gleichen Arbeitsbedingungen für alle mittels einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist berechtigt. Es werden auch Stimmen laut, nach denen die BranchenpartnerInnen Lösungen für eine flexible Pensionierung prüfen sollen. Die älteren Arbeitnehmenden kämpfen infolge beschwerlicher Arbeit und zunehmendem Zeitdruck mit gesundheitlichen Problemen.

Die Delegierten übertrugen Heinz Wiggenhauser und Tibor Menyhart die Aufgabe, Syna in der Verhandlungskommission zu vertreten. Syna und Comedia werden der Arbeitgeberdelegation vor dem Herbst ein gemeinsames Forderungspaket vorlegen.

Wir werden euch an dieser Stelle laufend über den aktuellen Stand der Verhandlungen informieren. Syna ist es wichtig, sich gezielt für dich einsetzen zu können. Hierfür brauchen wir deine Unterstützung.

Tibor Menyhart, Branchenleiter Grafische Industrie

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1. Februar 2008

Ende Jahr läuft der GAV 2005-2008 der grafischen Industrie aus. Die Branchenkommission der Syna Print hat darüber schon mehrmals getagt und nun ein Forderungspaket zusammengestellt.

Syna Print hat erkannt und beschlossen, dass Lohnerhöhungen und ein Anpassen der Mindestlöhne unbedingt ein Bestandteil der nächsten Lohnverhandlungen sein müssen. Auch die Einführung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) ist ein absolutes Muss. Ohne die AVE ist angesichts der Personenfreizügigkeit auch in der grafischen Branche keine wirksame Kontrolle gegen das Lohndumping möglich. Nebst diesen beiden Hauptthemen sind noch weitere Forderungen, die sich bei Umfragen in der Basis ergeben haben, zusammengestellt worden.

Syna Print wird auch bei diesen GAV-Verhandlungen mit der Gewerkschaft comedia zusammenarbeiten. Erste Kontakte haben bereits stattgefunden, eine Absichtserklärung ist von beiden Seiten unterschrieben worden. Auch das weitere Vorgehen wurde abgesprochen.

Die Delegiertenversammlung der Syna Print findet Ende April 2008 in Olten statt. Dort wird über das Forderungspaket abgestimmt und die Verhandlungsdelegierten bestimmt. Syna Print fordert sozialpartnerschaftliche Verhandlungen mit dem Ziel, einen modernen GAV abzuschliessen.

Heinz Wiggenhauser, Branchenkommissionsmitglied Syna Print

 


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