Dezember 2009
Die Mindestlöhne werden erhöht
Der Gesamtarbeitsvertrag der grafischen Industrie, gültig von 2009 bis 2012, beauftragt die Vertragsparteien, sich einmal im Jahr im vierten Quartal zu treffen, um über die aktuelle Wirtschaftslage und allfällige Lohnempfehlungen zu beraten.
Die Vertragsparteien nahmen mit Bedauern die gesamthaft unerfreuliche Lage der Schweizer grafischen Industrie zur Kenntnis: Umsatzeinbrüche und Rückgang der Wertschöpfung in vielen Betrieben. Die weiterhin in der Branche vorhandenen strukturellen Probleme verschärfen die Situation zusätzlich.
Hingegen konnten sich die Vertragsparteien bezüglich der Lohnrunde 2010 zu keiner gemeinsamen Empfehlung einigen. Die Vertragsparteien möchten aber auf wichtige Änderungen bei den Mindestlöhnen (Art. 221 des GAV) ab dem 1. Januar 2010 aufmerksam machen. Diese sind das Ergebnis der Vertragsverhandlungen vom vergangenen Jahr:
Die Mindestlöhne für gelernte wie ungelernte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gemäss geltendem Gesamtarbeitsvertrag auf den 1. Januar 2010 zwischen 2.3% und 2.9% angehoben.
Im Weiteren werden die Mindestlöhne für gelernte ArbeitnehmerInnen mit abgeschlossener Ausbildung in der grafischen Branche, die eine verkürzte berufliche Grundbildung im Sinne der einschlägigen Bildungsreglemente absolvieren, wie folgt angepasst:
im 1. Halbjahr | bisher: 1760 Fr. pro Monat | NEU: 1940 Fr. pro Monat |
im 2. Halbjahr | bisher: 1980 Fr. pro Monat | NEU: 2180 Fr. pro Monat |
im 3. Halbjahr | bisher: 2200 Fr. pro Monat | NEU: 2420 Fr. pro Monat |
im 4. Halbjahr | bisher: 2420 Fr. pro Monat | NEU: 2670 Fr. pro Monat |
Tibor Menyhart, Branchenleiter Grafische Industrie
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Regionalsekretariate gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter der Hotline 0848 848 868 (Ortstarif) oder per E-Mail.
März 2009
Um den vertragslosen Zustand in der grafischen Industrie zu vermeiden, haben die Syna-Delegierten an ihrer Berufskonferenz vom 24. Januar 2009 in Olten das Verhandlungsergebnis mit der Viscom zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) akzeptiert.
Obschon die Forderungen der Gewerkschaften nicht vollumfänglich erfüllt wurden, konnte ein Grossteil der von der Arbeitgebendenorganisation Viscom vorgeschlagenen Abbaumassnahmen verhindert werden.
Die Gewerkschaftsdelegation erzielte eine Erhöhung der Mindestlöhne, je nach Kategorie, zwischen 2.9 und 9.1 Prozent. Die Reallöhne konnten gehalten werden. Hingegen war die Reduktion der Zuschläge für Nachtarbeit von derzeit 100 Prozent auf 75 Prozent ab dem 1. Juli 2009 und auf 70 Prozent ab dem 1. Januar 2010 nicht zu vermeiden. Für die Beschäftigten in den Zeitungsdruckereien ändert sich nichts an der heutigen Regelung bis Ende 2011.
Die Delegierten prangerten die sture Haltung der Viscom bei der Verhandlung der wichtigsten Forderungen der Arbeitnehmenden an. Dies sind namentlich die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV und die generelle Lohnerhöhung.
Angesichts der derzeitigen Konjunkturlage betrachtet Syna dieses Ergebnis als positiv. Ein vertragloser, für die ganze Branche schädlicher Zustand ist somit vermieden worden.
Viscom stimmte an ihrer Konferenz vom 22. Januar mit über 90 Prozent der abgegebenen Mitgliederstimmen dem Verhandlungsergebnis klar zu.
Die Schwestergewerkschaft comedia hat den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit 44 Ja gegen 34 Nein bei 4 Enthaltungen gut geheissen. Aufgrund des knappen Abstimmungsergebnisses wird bis Ende Februar 2009 eine Urabstimmung durchgeführt.
In ihrer Urabstimmung vom 6. März 2009 haben die comedia-Mitglieder dem neuen GAV mit 80 Prozent Ja gegen 20 Prozent Nein zugestimmt. Somit kann der neue GAV in Kraft treten.