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Holzbau

Oktober 2009

Lohnerhöhungen per 1. Januar 2010 

Die Sozialpartnerinnen und -partner Syna und Unia, KV Schweiz, Holzbau Schweiz und Baukader Schweiz haben für die Schweizerische Holzbaubranche eine Zusatzvereinbarung für das Jahr 2010 verabschiedet. Basis für die Zusatzvereinbarung bildet der allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Holzbau 2007.

Die Mindestlöhne der dem GAV unterstellten Mitarbeitenden werden per 1. Januar 2010 um je 1% angehoben. Die im vergangenen Jahr rückläufige Teuerung blieb dabei unberücksichtigt und gilt unverändert per 31. August 2008 als ausgeglichen.

Den Sozialpartnerinnen und -partnern gelingt es damit, einerseits dem trotz Krisensituation recht guten Geschäftsgang der Holzbaubranche im vergangenen Jahr Rechnung zu tragen und andererseits durch den aufgeschobenen Teuerungsausgleich einen Puffer für die Lohnverhandlungen des kommenden Jahres zu schaffen.

Für die Anhebung der Mindestlöhne nach Zusatzvereinbarung 2010 wird beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.

Ernst Zülle, Branchenleiter Holzbau

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Regionalsekretariate gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter der Hotline 0848 848 868  (Ortstarif) oder per E-Mail.

 


GAV Holzbau -  die Allgemeinverbindlicherklärung ist da!

Der Bundesrat hat den Gesamtarbeitsvertrag Holzbau per 1. November 2007 für allgemeinverbindlich erklärt. Dieses Vertragswerk ist das Resultat aufwändiger Grundlagenarbeit und langer intensiver Verhandlungen. Er gilt als bedeutender Meilenstein auf dem Weg zu einer eigenständigen Sozialpolitik der Holzbaubranche.

GAV Holzbau 2007

 

Schweizerische Vollzugskommission Holzbau

Am 19. April 2007 wurde die Schweizerische Vollzugskommission Holzbau (SPBH) in Zürich gegründet. Syna ist mit den beiden Basiskollegen, Klaus Hurschler und Xaver Gwerder sowie Ernst Zülle und Giovanni Grassi (OCST) darin vertreten.

 

 


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