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Höhere Reallöhne ab 1. April 2009

Die Auftragsreserven der Gerüstbaufirmen sind zurückgegangen und die wirtschaftlichen Prognosen für das Jahr 2009 sind nicht rosig. Alle unsere Argumente wie äusserst harte Tätigkeit im Gerüstbau, den Anspruch der Arbeitnehmenden auf eine spürbare Reallohnerhöhung, die guten Abschlüsse in den vergleichbaren Branchen, die Arbeitgeberverantwortung zur Stützung des Binnenmarktes mittels korrekter Lohnerhöhung, stiessen auf geringe Resonanz. Schliesslich erklärten sich die Arbeitgebenden bereit, Effektivlöhne um generell 70 Franken zu erhöhen. Zudem sind auf freiwilliger Basis weitere 10 Franken individuell zu gewähren. Die generelle Erhöhung entspricht bei einem durchschnittlichen Lohn von 5000 Franken einer Erhöhung um 1.4 Prozent, was einer Reallohnerhöhung von 0.6 Prozent gleichsteht.

 
Ab 1. April 2009 gelten folgende Lohnerhöhungen
70 Franken generell und 10 Franken individuell auf effektiv ausbezahlte Löhne. Die Mindestlöhne werden um die Teuerung von 0.8% angehoben.

Basislöhne pro Monat

Chef-Monteur Q

Fr. 5095.-

Gruppenleiter A

Fr. 4886.-

Gerüstmonteur mit Lehrabschluss B1

Fr. 4574.-

Gerüstmonteur mit Abschluss Basis-Polybauer B2

Fr. 4218.-

Gerüstbaumitarbeiter ohne spezielle Fachkenntnisse C

Fr. 4010.-

Flexibler Altersrücktritt (FAR)
Die Vertragsparteien haben einen GAV zum Flexiblen Altersrücktritt abgeschlossen. Das AVE-Verfahren läuft. Der Beitrag beträgt für Arbeitnehmende 1 Prozent und für Arbeitgeber 4 Prozent. Der GAV FAR tritt mit der AVE in Kraft, voraussichtlich Mitte Jahr 2009.

Der Berufsbeitrag beträgt weiterhin 25 Franken pro Monat.

 


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