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Gesamtarbeitsvertrag für den Gerüstbau 2008 - 2011

Geltungsbereich

  • Ganze Schweiz
  • Im Gerüstbau tätige Firmen oder deren Betriebsteile
  • Firmen, welche Tribünen, Bühnen und temporäre Tragkonstruktionen anbieten (Eventbereich)
  • Verbands-, Nichtverbands- und Temporärfirmen, Subunternehmungen und ausländische Gerüstbaufirmen, die in der Schweiz Arbeiten ausführen
  • Gilt für alle Arbeitnehmenden und Lernenden

Neues Lohnsystem

  • Basislohn mit verschiedenen Lohnklassen wie Anstellungsfunktion, Fortbildung, Erfahrung in Funktion, Qualifikation und Leistung
  • Transparente Zulagen

Klar geregelte Arbeitszeiten

  • Mit der Jahresarbeitszeit von 2190 Stunden inkl. Reisezeit und einer wöchentlichen maximalen Arbeitszeit von 48 Stunden gibt es eine klare Regelung.
  • Mit 5 respektive 6 Wochen Ferien ist der Anspruch um eine Woche höher als das gesetzliche Minimum.

Rückerstattung Berufsbeiträge

  • An den Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages zahlen die Arbeitnehmenden Fr. 25.- pro Monat, Lernende Fr. 10.- pro Monat.
  • Mitglieder der Syna erhalten den vollen Betrag, also Fr. 25.- resp. Fr. 10.-, zurückerstattet.


Angela M. Carlucci, Branchenleiterin Gerüstbau 

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Regionalsekretariate gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter der Hotline 0848 848 868  (Ortstarif) oder per E-Mail.


Höhere Reallöhne ab 1. April 2009

 

 


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Her mit dem schönen Leben!

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