Geltungsbereich
Ganze Schweiz
Im Gerüstbau tätige Firmen oder deren Betriebsteile
Firmen, welche Tribünen, Bühnen und temporäre Tragkonstruktionen anbieten (Eventbereich)
Verbands-, Nichtverbands- und Temporärfirmen, Subunternehmungen und ausländische Gerüstbaufirmen, die in der Schweiz Arbeiten ausführen
Gilt für alle Arbeitnehmenden und Lernenden
Neues Lohnsystem
- Basislohn mit verschiedenen Lohnklassen wie Anstellungsfunktion, Fortbildung, Erfahrung in Funktion, Qualifikation und Leistung
- Transparente Zulagen
Klar geregelte Arbeitszeiten
- Mit der Jahresarbeitszeit von 2190 Stunden inkl. Reisezeit und einer wöchentlichen maximalen Arbeitszeit von 48 Stunden gibt es eine klare Regelung.
- Mit 5 respektive 6 Wochen Ferien ist der Anspruch um eine Woche höher als das gesetzliche Minimum.
Rückerstattung Berufsbeiträge
- An den Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages zahlen die Arbeitnehmenden Fr. 25.- pro Monat, Lernende Fr. 10.- pro Monat.
- Mitglieder der Syna erhalten den vollen Betrag, also Fr. 25.- resp. Fr. 10.-, zurückerstattet.
Angela M. Carlucci, Branchenleiterin Gerüstbau
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Regionalsekretariate gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter der Hotline 0848 848 868 (Ortstarif) oder per E-Mail.
Höhere Reallöhne ab 1. April 2009