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Mediationsergebnis vom Dezember 2007

Gemeinsame Medienmitteilung vom 19. Dezember 2007:

Jean-Luc Nordmann

Werner Messmer

Kurt Regotz

Andreas Rieger

Mediator

Präsident
Schweizerischer
Baumeisterverband

Präsident Gewerkschaft
Syna

Co-Präsident Gewerkschaft
Unia

Einigung der SozialpartnerInnen im Bauhauptgewerbe

Die Verhandlungsdelegationen des Baumeisterverbandes sowie der Gewerkschaften Syna und Unia haben sich unter der Leitung des Mediators Jean-Luc Nordmann auf einen neuen Landesmantelvertrag geeinigt. Der neue Vertrag muss im Januar von den zuständigen Gremien noch gutgeheissen werden.

Der Schweizerische Baumeisterverband hatte im Mai 2007 den bis 2009 geltenden Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe gekündigt. Seit dem 1. Oktober 2007 besteht ein vertragsloser Zustand. Es entwickelte sich eine harte Auseinandersetzung über die Neugestaltung der Arbeitszeitregelung auf dem Bau. In den vergangenen zweieinhalb Monaten haben der Baumeisterverband sowie die Gewerkschaften Syna und Unia intensive Verhandlungen geführt, ab Mitte November unter Beizug des von Bundesrätin Doris Leuthard vorgeschlagenen Mediators Jean-Luc Nordmann.

Die Verhandlungsdelegationen der Vertragsparteien haben sich nun auf einen neuen Landesmantelvertrag geeinigt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen folgende Elemente:

  1. Neuregelung der Arbeitszeit durch Umsetzung und Integration des Schiedsgerichtsurteils vom 17. August 2006 in den LMV. Dies ermöglicht die Anpassung des Arbeitszeitkalenders infolge Arbeitsmangels, Schlechtwetters und technischen Pannen. Voraussetzungen sind Mitsprache der Arbeitnehmenden, Transparenz und Information. Es dürfen jedoch keine Minusstunden entstehen und die gesamte Jahresstundenzahl von 2112 bleibt unverändert.

  2. Lohnerhöhung 2008
    a. 100 Franken pro Monat für alle Mitarbeitenden als generelle Lohnerhöhung plus eine individuelle Lohnerhöhung von 0.5 %, was total zu einer Erhöhung der Lohnsumme von 2.35 % führt. Diese Erhöhung gilt ab Inkraftsetzung des Vertrages (geplant 1. Februar 2008).
    b. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverbindlicherklärung des Vertrages (geplant auf 1. Juli 2008) ist eine Pauschale 600 Franken zu bezahlen. An diese Pauschale können die im Jahr 2008 gewährten Lohnerhöhungen angerechnet werden.
    c. Die im LMV festgelegten Basislöhne (Mindestlöhne) werden ab Inkraftsetzung des Vertrages (geplant auf 1. Februar 2008) um 3 % erhöht.

  3. Lohnerhöhung 2009
    a. 2.0 %, wovon ¾ generelle, ¼ individuelle Lohnerhöhung. Dabei darf der generelle Teil nicht kleiner als die Teuerung sein. Wenn sich die Teuerung auf mehr als  2.0 % beläuft, wird neu verhandelt.
    b. Die Basislöhne (Mindestlöhne) werden um 2.5 % erhöht.

  4. Der paritätische Vollzugs- und Bildungsfonds wird mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Landesmantelvertrages (LMV), jedoch spätestens am 1. Juli 2008 wieder in Kraft gesetzt.

  5. Für den neuen Landesmantelvertrag 2008 werden im Übrigen die Bestimmungen des Landesmantelvertrages 2006  übernommen, soweit sich die Vertragsparteien nicht auf Anpassungen geeinigt haben.

  6. Inkraftsetzung und Dauer
    Der neuen Landesmantelvertrag 2008 tritt per 1. Februar 2008 in Kraft . Seine Gültigkeitsdauer läuft bis 31. Dezember 2010.

Die vorstehenden Verhandlungsresultate müssen noch von den Delegiertenversammlungen der Sozialpartner genehmigt werden. Diese sind geplant für den Schweizerischen Baumeisterverband am
24. Januar 2008, für die Gewerkschaften Syna und Unia je am 26. Januar 2008.
Die Verhandlungsdelegationen haben sich dazu verpflichtet, sich mit aller Kraft für die Annahme des Verhandlungsresultates einzusetzen. Vom SECO erwarten die Vertragsparteien, dass der neue Landesmantelvertrag rasch allgemeinverbindlich erklärt wird. So ist sichergestellt, dass rasch für alle Schweizer Baufirmen, Temporärarbeitende und entsandte Arbeitnehmende verbindliche Mindestlöhne gelten und Lohndumping verhindert wird.

Dossier zur Kündigung des LMV

 

 


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