Juni 2010
Durchbruch zum einheitlichen Gesamtarbeitsvertrag
Nach intensiven Verhandlungen einigten sich der Schweizerische Baumeisterverband SBV, die Kaderorganisationen Baukader Schweiz und Schweizer Kader Organisation SKO sowie die Gewerkschaften Syna und Unia auf einen einheitlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Poliere im Bauhauptgewerbe. Der neue Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Juni 2010 in Kraft.
Seit einigen Jahren bestanden zwei Kaderverträge, nämlich einerseits derjenige des SBV mit den Kaderorganisationen Baukader Schweiz und der Schweizer Kaderorganisation (SKO) und andererseits derjenige mit den Gewerkschaften Syna und Unia. Der neue gemeinsame GAV entspricht inhaltlich vollumfänglich dem bisherigen GAV des SBV mit den Kaderorganisationen, welchem die beiden Gewerkschaften nun beigetreten sind. Der GAV regelt die wesentlichen Arbeitsbedingungen der Poliere, welche als Kaderleute auf den Baustellen eine zentrale Aufgabe erfüllen. Neben festgeschriebenen Minimallöhnen werden insbesondere die spezielle Arbeitszeit für Kaderleute sowie die Kündigungsbedingungen geregelt.
Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst den neuen Einheitsvertrag speziell auch deshalb, weil durch einheitliche Arbeitsbedingungen in einem einzigen Vertrag der administrative Aufwand der Arbeitgebenden reduziert wird. Für die Arbeitnehmerorganisationen liegt der Vorteil darin, dass nun keine unterschiedlichen gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen mehr bestehen und so den Polieren mehr Klarheit und Rechtssicherheit gegeben wird. Der neue Vertrag gilt für sämtliche in den Kaderorganisationen und Gewerkschaften organisierten Poliere. Die Vertragsparteien haben vereinbart, über allfällige künftige Anpassungen und die Frage der Allgemeinverbindlichkeit noch in diesem Jahr Verhandlungen zu führen.
Eric Favre, Branchenleiter Baukader
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Februar 2010
Gehälter und Arbeitsbedingungen der Baupoliere und Werkmeister sind gegenwärtig in zwei Gesamtarbeitsverträgen (GAV) geregelt. Die Arbeitnehmervertreter verhandeln über einen einheitlichen Gesamtarbeitsvertrag. Zwischenzeitlich haben die SozialpartnerInnen eine Gehaltsempfehlung für 2010 unterzeichnet und einen neuen paritätischen Fonds eingeführt, der vom nationalen Parifonds des Bauhauptgewerbes abhängt.
Gegenwärtig gibt es zwei verschiedene Baukaderverträge. Baukader Schweiz und die Schweizer Kaderorganisation (SKO) haben mit dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) einen Vertrag für die Jahre 2008 bis 2012 abgeschlossen. Der Vertrag zwischen Syna und Unia einerseits und dem SBV andererseits wird von Jahr zu Jahr verlängert.
Gemeinsam sind wir stark
Aus verständlichen Gründen wünschen wir seit langem den Zusammenschluss der Kadergewerkschaften. Hierzu hat sich mit der ersten gemeinsamen Sitzung der SozialpartnerInnen am 11. Dezember 2009 eine Tür geöffnet. Die zweite Sitzung ist für den 23. Februar 2010 geplant (Die Ergebnisse werden in einer späteren Ausgabe des Syna Magazins veröffentlicht.).
Gehaltsempfehlungen 2010
Da der SBV keine verbindlichen Lohnerhöhungen wollte, haben sich die Parteien auf einen Lohnvertrag in Form einer Empfehlung geeinigt. Die SozialpartnerInnen empfehlen eine Erhöhung der Kadergehälter (Poliere und Werkmeister) um 1 Prozent ab 1. Januar 2010 unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis 2009 wenigstens 6 Monate gedauert hat. Die Mittagessenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2010 mindestens 14 Franken.
Neuer Parifonds
Auf den 1. Januar 2010 wurde der Parifonds erneuert. Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 0.7 Prozent und der Arbeitgeberbeitrag 0.5 Prozent des UVG-pflichtigen Lohns.
Einheitsvertrag
Bereits heute wissen wir, dass die nur im Kadervertrag festgelegten Minimallöhne auch 2010 in Kraft bleiben. Sie betragen
- CHF 6540.- für die rote Zone
- CHF 6285.- für die blaue Zone
- CHF 6030.- für die grüne Zone
Die grösste Meinungsverschiedenheit mit den Arbeitgebenden liegt beim Kündigungsschutz bei Krankheit und Unfall.
Mai 2008
Kaum sind die Differenzen im Bauhauptgewerbe durch das Inkrafttreten des neuen LMV im Mai 2008 bereinigt, zeichnet sich schon ein neuer Konflikt ab. Dieses Mal ist der Poliervertrag betroffen.
Die Gewerkschaften Syna und Unia, welche die Poliere vertreten, wurden vom Schweizerischen Baumeisterverband SBV und von Baukader Schweiz nicht in die Verhandlungen über die Löhne und Arbeitsbedingungen der Poliere einbezogen.
Die Haltung der Baumeister und des Baukader Schweiz ist alles andere als fair. Laut dem aktuellen Poliervertrag, den Syna und Unia mit dem SBV haben und der gleich lautet wie jener zwischen dem SBV und dem Baukader Schweiz, müssen sie, Syna und Unia, ihre Zustimmung zu einer Vertragsänderung geben (siehe Poliervertrag, gültig bis Dezember 2008, Art. 4.2, Andere Gesamtarbeitsverträge). Der SBV legte entgegen seinen Versprechungen gegenüber den Partnerinnen Syna und Unia den mit dem Baukader Schweiz ausgehandelten Vertragsentwurf bis heute nie vor. Und es kommt noch schlimmer: Der SBV und der Baukader Schweiz unterzeichneten während der Mediation zum LMV einen neuen Poliervertrag.
Bedenklich ist, in welcher Weise der SBV die Vertragsbestimmungen verletzt und die vier Organisationen spaltet, welche die Poliere in der Schweiz vertreten. Arrogant ist die Behauptung des Baukader Schweiz, er sei der einzige rechtmässige Vertreter der Poliere. Damit fällt er den Gewerkschaften in den Rücken und verletzt das eigentliche Ziel der arbeitnehmerseitigen Organisationen, nämlich die Interessensvertretung aller Arbeitnehmenden, unabhängig davon, welche Funktion sie innehaben.
Syna und Unia sehen dem nicht tatenlos zu. Sie haben ein Rechtsverfahren beim Bezirksgericht Zürich gegen diesen regelwidrigen GAV zwischen SBV und dem Baukader Schweiz eingeleitet. Als konsequente und starke Vertreterinnen der bewährten Sozialpartnerschaft fordern Syna und Unia den SBV auf, sich fair zu verhalten und an den Verhandlungstisch zurückzukehren.