Neuer GAV für Reinigungsbranche Deutsch-Schweiz
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist für das Jahr 2010 verlängert worden und weist folgende Neuerungen auf:
Für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz hat Syna mit den SozialpartnerInnen einen allgemeinverbindlichen GAV erarbeitet. Ihm unterstehen über 40 000 Voll- und Teilzeitangestellte. Mit einer Mindestlohngarantie (je nach beruflicher Qualifikation) und einer Reduktion der Arbeitszeit auf 42 Stunden pro Woche, bestehen für die dem GAV unterstellten Reinigerinnen und Reiniger gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen.
- Künftig fallen auch alle in der Reinigung von Spitälern und Kliniken eingesetzten Reinigungsmitarbeitende in den Geltungsbereich des GAV Reinigung. Es gilt eine spezielle Lohntabelle mit diversen Zuschlägen, zum Beispiel für Pikettdienst etc.
- Der Mutterschaftsurlaub wird auf 16 Wochen zu 80% festgelegt.
- Die Mindestlöhne sind im Anhang zum GAV 2010 ersichtlich. In den kommenden Jahren wird auch in der Unterhaltsreinigung der 13. Monatslohn vollumfänglich eingeführt sein.
- Der Vollzugskostenbeitrag wird neu in Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag aufgeteilt, wobei ein Drittel zweckgebunden für die Weiterbildung bestimmt ist.
- Die Reinigungsbranche entwickelt sich sehr positiv. Vor allem seit Einführung der Berufslehre zeigt sich vermehrtes Interesse.
Zurzeit sind für den neuen GAV ab 2011 diverse Verhandlungen geplant. Es wird von einer Vertragsdauer von 3 bis 5 Jahren ausgegangen. Im Hinblick auf ein erhöhte Wertschätzung und Respektierung der Reinigungsbranche wird für die kommenden 2 Jahre eine entsprechende Imagekampagne ausgearbeitet.
Für Syna wird der GAV in der Reinigungsbranche auf verschiedenen Ebenen seine Wirkung zeigen. So wird nebst der Verbesserung der Anstellungsbedingungen die Aus- und Weiterbildung gefördert, die Schwarzarbeit bekämpft und eine bessere Organisation der ganzen Branche angestrebt. Längerfristig wird dieser GAV bei allen Beteiligten einen festen und wegweisenden Platz einnehmen.
GAV Deutschschweiz: Unterstellungsfrage noch nicht gelöst
Neu sind Reinigungsfirmen mit mindestens sechs Angestellten (inkl. Teilzeit) sowie die Spitalreinigung dem GAV Geltungsbereich unterstellt. Der GAV bringt einheitliche Arbeitsbedingungen für über 40 000 Reinigungsmitarbeitende in der Unterhalts-, Spezial- und neu in der Spitalreinigung.
Mittelfristig muss deshalb auch das kleine Reinigungsgewerbe (Betriebe mit weniger als 6 Angestellten) dem GAV unterstellt sein. Diesbezüglich werden verschiedene Anstrengungen unternommen. So ist zum Beispiel das Reinigungsgewerbe vom Seco als Risikobranche (Fokusbranche) erklärt worden. Das heisst, dass in Zukunft für die Branche eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeit, auch ohne das gesetzlich festgelegte Quorum, ermöglicht wird.
Guido Bechtiger, Branchenleiter Reinigungsbranche
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GAV Reinigungsbranche Deutschschweiz