28. März 2008
Mit seinem Urteil vom 20. November 2007 hat das Bundesgericht entschieden, dass Pflegefachleute, Ergo- und PhysiotherapeutInnen im Vergleich zu den Polizeibeamten bei der Stadt Zürich um zwei Besoldungsklassen zu tief eingestuft und somit diskriminiert entlöhnt wurden. Allerdings wird mit diesem Entscheid ein Nachzahlungsanspruch nur für den Zeitraum vom 1. Januar 1997 bis 30. Juni 2002 festgestellt. Weiter zurückliegende Forderungen sind verjährt.
Unsere Regionalsekretärin Ruth Lehmann aus Zürich-Oerlikon repräsentiert Syna in der KOG1, welche die Gleichstellungsklage gegen die Stadt Zürich initiiert hat.
Frau Lehmann, das Thema Lohngleichheit gewinnt (wieder) zunehmend an Brisanz. Nun hat das Bundesgericht in Sachen Gleichstellungsklage gegen die Stadt Zürich sein Urteil gefällt. Wie kam es zu dieser Gleichstellungsklage?
Ruth Lehmann: Bereits ab 1978 haben sich organisierte Pflegende gegen die breite und grosse Unkenntnis über ihre Arbeitsverhältnisse eingesetzt. Der Syna-Fusionsverband VCHP (Verband des christlichen Staats- und Gemeindepersonals der Schweiz), erhielt 1990 nach einem zwölfjährigen Kampf für die Gleichstellung der Frauen endlich Recht. Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied: Die Krankenschwestern waren lohnmässig diskriminiert worden. Dieses Urteil bildete das Fundament für die Lohngleichheitsklagen der Pflegenden gegen den Kanton Zürich, die von der Syna mitgetragen und vom Zürcher Verwaltungsgericht 2001 gutgeheissen wurden. Gestützt auf diese Urteile, konnten jetzt die Lohngleichheitsklagen gegen die Stadt Zürich durchgesetzt werden.
Wie ist es zur Zusammenarbeit zwischen Syna und der KOG gekommen?
Ruth Lehmann: Alle Gesundheitsverbände konnten so die Kräfte bündeln. Frau Bibiane Egg, Rechtsanwältin, hat unsere Anliegen und Begehren schon erfolgreich gegen den Kanton Zürich vertreten und durchgesetzt. Das KOG-Konzept für die kantonale Gleichstellungsklage hat gut funktioniert und man wollte dies so weiterführen. So wurden Syna und interessierte Berufsverbände angefragt, ob sie sich weiter für Lohngleichheitsverfahren engagieren wollen. All die interessierten Organisationen wurden dann wieder zu einer Koordinationsgruppe zusammenschlossen. Der Stadt Zürich haben wir immer Hand geboten, eine sozialpartnerschaftliche Lösung zu finden. Leider zeigte die Stadt keinerlei Interesse daran. Daher blieb nur die Einreichung von Klagen als einziger Weg übrig.
Wie viele MitarbeiterInnen der Stadt Zürich sind insgesamt betroffen?
Ruth Lehmann: 3000 MitarbeiterInnen. Entsprechend der starren Haltung des Stadtrates sollen aber bloss rund 1000 MitarbeiterInnen die ihnen zustehenden Lohnnachzahlungen bekommen.
Als Syna-Regionalsekretärin sind Sie mit den Betroffenen der Lohngleichstellungsklage in engem Kontakt. Was stösst Ihnen am meisten auf?
Ruth Lehmann: Am meisten stösst mir auf, dass die Stadt jenen 2000 MitarbeiterInnen, welche die Verjährung im juristischen Verfahren nicht unterbrochen haben, die Lohnnachzahlungen partout vorenthält. Die Stadt Zürich, ansonsten eine offene Verhandlungspartnerin, beharrt auf ihrem Recht nach Gesetz. Angesichts der kristallklar festgestellten Diskriminierung von drei gerichtlichen Instanzen kommt die verweigernde Haltung der Stadt einem Schlag ins Gesicht der Betroffenen gleich. Das hohe Engagement der im Gesundheitswesen tätigen Fachleute direkt am Krankenbett, ihre Arbeit nahe an den Patientinnen und Klienten - die Stadt nimmt die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen nicht ernst und geht nicht auf ihre legitimen Forderungen ein. Das löst Unruhe, Enttäuschung sowie Misstrauensvoten aus gegenüber der doch sonst so fortschrittlichen und vorbildlichen Stadt Zürich als Arbeitgeberin!
Die Ungerechtigkeit ist augenfällig und einmal mehr trifft es primär die Frauen! Die Stadt hat sich in ihrem Personalrecht die Gleichstellungsrechte gross auf die Fahnen geschrieben. Wie verträgt sich das?
Ruth Lehmann: Das Verhalten des Stadtrats kann keine Bewohnerin, kein Bewohner dieser Stadt nachvollziehen. Einerseits setzt die Stadt einen ansehnlichen Teil unserer Steuergelder für das Gleichstellungsbüro ein, Oeffentlichkeitsarbeit und Kampagnen werden für die Rechte der Frau im beruflichen Alltag lanciert - soweit gut und recht. Auf der anderen Seite diskriminiert dieselbe Stadt ihre eigenen MitarbeiterInnen, obwohl diese Recht bekommen haben. Solange die Stadt als Arbeitgeberin weiterhin auf ihrem (Verfahrens-)Recht beharrt, ohne Hand zu einer einvernehmlichen Lösung zu bieten, solange werden wir die legitimen Lohnnachzahlungen fordern.
Der Bezirksrat, das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und nun auch das Bundesgericht haben den klagenden Pflegefachleuten Recht gegeben. Im Personalrecht verpflichtet sich die Stadt als Arbeitgeberin in mehreren Artikeln für die Gleichstellung und gegen Diskriminierungen. Das Team vom Syna-Sekretariat ZH-SH wird auch weiter für die lohnpolitische Gleichstellung kämpfen.
Interview: Madeleine Stolz, Projektleiterin für das Gesundheitswesen
1 KOG - Koordinationsgruppe Trägerinnenschaft Lohngleichheitsverfahren Stadt Zürich:
AGGP (Aktion Gsundi Gsundheitspolitik); EVS (ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz, Sektion ZH/SH); FGS (Frauengewerkschaft Schweiz); physio zürich - glarus; SHV (Schweizerischer Hebammenverband, Sektion ZH und Umgebung); Syna - die Gewerkschaft.
[Der SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner), Sektion ZH, GL, SH unterstützt die Lohngleichheitsklagen ebenfalls, jetzt jedoch unabhängig von der KOG]