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FloristInnen

Für verbindliche Anstellungsbedingungen

Syna und der ihr angeschlossene Berufsverband Floristinnen und Floristen (BFF) setzen sich für gerechte und zeitgemässe Arbeitsbedingungen im Floristikgewerbe ein. Ziele sind eine faire Partnerschaft zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, sowie Klarheit in Lehrlingswesen, Aus- und Weiterbildung, soziale Anstellungsbedingungen und dem Berufsstand entsprechend gerechte Saläre.

Die verbindliche Vereinbarung zwischen Syna und der Arbeitgebendenorganisation, dem Schweizerischen Floristenverband, gilt von 2006 bis 2008. Sie regelt die Anstellungsbedingungen wie Mindestlöhne und Arbeitszeiten.

Das bietet der BFF seinen Mitgliedern:

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Fragen
  • Interessenvertretung gegenüber Arbeitgebenden und Behörden
  • Attraktives Kursangebot
  • Finanzielle Weiterbildungsunterstützung
  • Unterstützung bei der Stellensuche
  • Günstige REKA Reisechecks
  • und vieles mehr

Für weitere Informationen:
Berufsverband Floristinnen und Floristen (BFF)
Syna - die Gewerkschaft
Byfangweg 30
4011 Basel
Telefon 061 227 97 30
Fax 061 227 97 31
basel@dont-want-spam.syna.ch

 

 


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Syna-Multi-Rechtsschutz

Neu bietet Syna ihren Mitgliedern einen umfassenden Rechtsschutz auch ausserhalb ihrer Berufstätigkeit an. 
                     
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