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Der GAV Coop

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit Coop, gültig ab 2008, sieht folgende Verbesserungen vor:

Mehr Schutz der Mitarbeitenden
Neu werden die Mitarbeitenden besser geschützt vor Anfeindungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Staats- und Religionszugehörigkeit sowie des Alters. Neu gilt auch explizit, dass die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert wird.

Klare Regelung bei Nebenerwerb
Die Einwilligung des Betriebs für einen Nebenerwerb gilt nur noch ausdrücklich für die Vollzeitmitarbeitenden. Teilzeitmitarbeitende können ohne Einwilligung einen Nebenerwerb aufnehmen, sofern dadurch die Arbeit für Coop nicht tangiert wird.

Mehr Ferien und Urlaub
Neu haben Angestellte ab dem 63. Altersjahr acht Wochen Ferien und Väter erhalten neu fünf Tage Urlaub bei Geburt eigener Kinder.

Klarheit bei Meldepflicht, Arztzeugnis, Arztbesuche
Der GAV führt nun explizit die Krankheitsregelung auf. Diese verbindliche Regelung beseitigt Unsicherheiten und Streitpunkte der Vergangenheit. So ist nun klar formuliert, dass für jede Krankheitsabsenz vom Arbeitsplatz ab dem vierten Tag ein Arztzeugnis vorzulegen ist. Ebenfalls wurde geregelt, dass bei Krankheiten, die länger als einen Monat dauern, für jeden Monat ein neues Arztzeugnis vorgelegt werden muss.

Verbesserung bei obligatorischen und anderen Diensten
Neu ergänzt Coop die Erwerbsausfallentschädigung auf 100 Prozent bei obligatorischen Diensten bis maximal drei Wochen Dauer.

GAV Coop

 


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