Syna ist in den wichtigsten Gesamtarbeitsverträgen mitgestaltende und mitentscheidende Vertragspartnerin. Die vielen Gesamtarbeitsverträge auf nationaler, regionaler und betrieblicher Ebene sind ein wichtiges Instrument unserer gewerkschaftlichen Arbeit.
Es ist das Verdienst von Syna und ihren Mitgliedern, dass für Hunderttausende von Arbeitnehmenden die Lohn- und Arbeitsbedingungen in Gesamtarbeitsverträgen geregelt sind. Davon profitieren auch Arbeitnehmende, die der Syna (noch) nicht angehören. Grund genug, dass wir Ihnen die Leistungen der Syna in Erinnerung rufen und Sie zum Beitritt animieren möchten.
Schutzfunktion
Der GAV schützt die Arbeitnehmenden als die schwächere Vertragspartei des Einzelarbeitsvertrages, in dem er Bestimmungen enthält, die von den Parteien des Einzelarbeitsvertrages nicht zuungunsten der Arbeitnehmenden abgeändert werden dürfen.
Ordnungsfunktion
Der GAV ordnet und vereinheitlicht die Arbeitsverhältnisse in vielen Branchen und wird häufig zum eigentlichen Berufsstatut ausgebaut.
Motor des sozialen Fortschritts
Bei der Regelung von Arbeitszeit, Ferien usw. war und ist der GAV häufig fortschrittlicher als die gesetzlichen Regelungen und dies führt dann meist zu einem späteren Zeitpunkt auch zur Anpassung der gesetzlichen Mindestnormen (z.B. Ferienhöhe, Mitwirkung der Arbeitnehmenden etc.).
Friedensordnung
Der GAV regelt das Verfahren zur Schlichtung allfälliger Streitigkeiten unter den Vertragsparteien und hat massgeblichen Anteil am Arbeitsfrieden und damit an der Stabilität und Prosperität der Schweiz.
Einen Ueberblick der aktuellen Gesamtarbeitsverträge finden Sie unter Betreute Branchen.