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Asbest
Montag, 25. Januar 2010

Informationsoffensive für ehemalige italienische Asbestarbeiter

Italienische Arbeitnehmende, die früher in der Schweiz mit Asbest gearbeitet haben, können sich bei Verdacht auf eine asbestbedingte Erkrankung auch heute noch medizinisch untersuchen lassen. Um mögliche Betroffene besser über ihre Ansprüche aufzuklären, verstärken Gewerkschaften, italienische Arbeitnehmervereinigungen und die Suva gemeinsam die Information in der Schweiz und in Italien.

Bis Ende der Achtzigerjahre wurde Asbest weit verbreitet eingesetzt. Viele Berufsgruppen kamen mit dem Werkstoff in Kontakt. Asbestfasern können unheilbare Krankheiten auslösen, die oft erst 20, 30, 40 oder mehr Jahre nach der Exposition ausbrechen. Deshalb nehmen die asbestbedingten Todesfälle immer noch zu, obwohl in der Schweiz der Einsatz von Asbest seit 1990 verboten ist. Bisher verzeichnete die Suva 1141 tödlich verlaufende Asbestkrankheiten.

Arbeitsbedingte Asbesterkrankungen gelten in der Schweiz als Berufskrankheit. Wird eine solche Krankheit diagnostiziert und anerkannt, hat die betreffende Person einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung. Ein Gesuch um Prüfung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, kann jederzeit gestellt werden.

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen INAIL und Suva

Damit die früher von Asbest betroffenen Arbeitnehmenden ein solches Gesuch überhaupt stellen können, müssen sie über ihre Rechte informiert sein. Dies ist bei Migrantinnen und Migranten, die in ihr Heimatland zurückgereist sind, nicht immer gewährleistet.

Deshalb haben die Suva, die staatliche italienische Unfallversicherung INAIL und Verbände der italienischen Ärztinnen und Ärzte im Sommer 2009 eine Vereinbarung unterzeichnet. Damit wollen sie sicherstellen, dass Italienerinnen und Italiener, die in der Schweiz gearbeitet haben und dabei allenfalls beruflich Asbest exponiert waren und heute in ihrer Heimat leben, über mögliche Versicherungsansprüche informiert sind. Die Suva übernimmt beispielsweise die Kosten für die Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Die Informations- und Sensibilisierungskampagne wird getragen von der Suva, den Gewerkschaften Unia und Syna sowie den italienischen Arbeitnehmerorganisationen (Patronati) ACLI, INAS, INCA und ITAL. Ein neu erstellter Flyer informiert zurückgereiste Migrantinnen und Migranten, aber auch in der Schweiz lebende Angehörige, Bekannte und Freunde und klärt sie über das konkrete Vorgehen bei Verdacht auf eine mögliche asbestbedingte Berufskrankheit auf.

Über 500 Millionen Franken für Asbestbetroffene

Betroffene mit einer in der Schweiz anerkannten asbestbedingten Berufskrankheit haben Anspruch auf Leistungen der Suva. Allein seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsgesetzes im Jahr 1984 hat die Suva über 530 Millionen Franken an Versicherungsleistungen ausbezahlt, den Grossteil davon – 400  Millionen Franken – als Hinterlassenenrenten. Die Suva-Statistik verzeichnet seit 1939 bis Ende 2007 insgesamt 2308 asbestbedingte Berufskrankheiten.

Informationsflyer (nur auf italienisch)

Weitere Informationen: suva.ch

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Die 1918 gegründete Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 19 Agenturen und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion rund 2900 Mitarbeitende. Sie ist ein selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts und versichert rund 110 000 Unternehmen bzw. 2 Mio. Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Suva generiert ein Prämienvolumen von rund 4,4 Mrd. Franken. Im Auftrag des Bundes führt sie seit 2005 auch die Militärversicherung. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Im Verwaltungsrat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

Patronati 

                                     

Gewerkschaften

                                                        

 

 

 






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